Baugenehmigung bei Fertiggaragen
Wer ein Haus baut oder kauft, benötigt in den meisten Fällen auch eine separate Stellfläche für seinen Pkw. In der Regel gibt es hier zwei Lösungen: Das Carport aus Holz und die Fertiggarage
Fertiggaragen haben selbstverständlich den großen Vorteil, dass Sie wetterfest und witterungsbeständig sind und darüber hinaus einen weitaus besseren Schutz vor Diebstahl oder Beschädigung des Pkw bieten, als ein Carport dies kann. Bei beiden Varianten kann man sich für die Selbstbauweise oder für einen fachmännischen Aufbau entscheiden. Was beim Carport oft in Eigenarbeit zu erledigen ist, benötigt bei der Fertiggarage oft fachmännischen Rat. Aus diesem Grund bieten viele Hersteller die Errichtung ab der Bodenplatte an.
Wenn man sich zum Bau einer Fertiggarage entschließt, sollte man sich zuvor bei seinem Bundesland über die herrschenden Bauvorschriften erkundigen. Man kann zwar davon ausgehen, dass eine Fertiggarage von der Grundfläche her noch zu den Gebäuden gehört, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen. Da jedoch die Bauvorschriften Ländersache sind, kann dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Ausschlaggebend für einen genehmigungsfreien Bau einer Fertiggarage ist der Bebauungsplan. Hier wird festgelegt, was man in welcher Wohngegend bauen darf. Sind zum Beispiel Garagenbauten als Bauart erlaubt, benötigt man in der Regel keine Baugenehmigung. Sollte dies nicht so sein, muss eine Baugenehmigung beantragt werden. Diese Genehmigung ist gebührenpflichtig. Während in einigen Bundesländern ein fester Gebührensatz von ca. € 50,- erhoben wird, so kann man die Gebühr in der Regel bestimmen durch den Bruttorauminhalt, dem Rohbauwert und einem festgelegten Tarif.
Wer sich entscheidet, die Fertiggarage mit einem Bauträger zu erstellen, der muss sich meist nicht um die notwenige Genehmigung kümmern. Meistens ist das Einholen von Genehmigungen im Leistungsumfang erhalten. Die meisten Unternehmen benötigen hierzu einen Auszug aus dem Flurplan des Grundstücks und einen Lageplan für die künftige Garage. Auch ein Bebauungsplan ist notwendig für die Beantragung.
Beim Flurplan sollte beachtet werden, dass diese nicht älter als 2 Jahre alt sein darf. Sollte der Flurplan für das Grundstück älter sein als 2 Jahre, kann man eine aktuelle Ausführung beim Vermessungsamt bekommen.